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Uhren - Schmuck - Trauringstudio - Goldankauf

 

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Edelmetallankauf

 

1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir grundsätzlich nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Der Verkäufer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.
2. Zusendungen
Zusendungen von Gold, Zahngold, Silber, Platin, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko des Versenders. Jeder Zusendung muss ein vom Verkäufer ausgefüllter Begleitschein beigefügt sein, der Namen, Anschrift, Kontaktdaten des Verkäufers und eine Beschreibung der übersandten Gegenstände enthält, sowie der Bestätigung des Eigentums oder der sonstigen Verfügungsberechtigung durch eigenhändige Unterschrift. Das Formular wird von uns auf www.goldader.de als druckbare Version zur Verfügung gestellt. Die durch Zusendung oder persönlich vorgelegten Wertgegenstände werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet.
3. Preisangebot
Nach Begutachtung der uns zugesandten Gegenstände werden wir dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail oder auf dem schriftlichen Wege ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Grundlage der Bewertung ist unser Tageskurs am Tag der Zustellung der angebotenen Gegenstände in unseren Geschäftsräumen. Diese Ankaufsangebot beinhaltet sämtlich beim Ankauf entstehenden Gebühren, wie z.B.Schmelz- und Scheidekosten. Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, senden wir den Gegenstand an die vom Verkäufer genannte Anschrift zurück.
4. Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Begutachtung abgeholt wird und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen. Sollte vom Verkäufer versehentlich weniger als auf dem Begleitschein angegeben, beziehungsweise vom Begleitschein abweichende Gegenstände übersandt werden, wird ihm dieses durch uns mitgeteilt. Wir behalten uns das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände an den Verkäufer zurückzusenden.
5. Begutachtung
Um eine schnelle Bearbeitung und Begutachtung der übersendeten beziehungsweise uns vorgelegten Wertgegenstände zu gewährleisten, gestattet der Verkäufer im Vorfeld des Geschäftsabschlusses die Begutachtung der übersendeten beziehungsweise uns vorgelegten Wertgegenstände
6. Ankauf und Kaufpreiszahlung
Der Ankauf der übersandten beziehungsweise uns vorgelegten Gegenstände erfolgt auf Grund der Bestätigung des Verkäufers, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird ausschließlich und unverzüglich nach Angebotsannahme an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Geldanweisung oder Banküberweisung ausgezahlt. Bei persönlicher Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände kann der Kaufpreis auch bar ausgezahlt werden. Ein Ankauf von Gegenständen von Unternehmern, nach § 14 BGB, muss uns gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme muss der Verkäufer uns eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird dann unverzüglich nach Eingang durch uns vorgenommen.
7. Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch beim Verlassen unseres Unternehmens. Nach Entgegennahme, beziehungsweise Erhalt der Rücksendung ist der Empfänger/Verkäufer verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich der Firma Josef Stahl mitzuteilen. Der Verkäufer der Rücksendung ist verpflichtet, die zurückgesandten Gegenstände zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist, gilt die Rücksendung als genehmigt.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten, persönliche Email-Adressen, Bankdaten oder ähnliche Angaben werden nur zum Zwecke der Bearbeitung und Durchführung einer Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Sie werden streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht an Dritte, die außerhalb der Vertragsabwicklung stehen, weitergegeben.
9. Eigentumsübertragung
Eigentumsübertragung Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises an uns über.
10. Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist Regensburg
12. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel an nächsten kommt.
Regensburg im Mai 2012